Die Story vom Bastler

Berichtigungsarbeiten an einer Harley Davidson Sportster 

mit Heckumbau auf 200 Pneu.

 

Nach dem Umbau eines selbstverherrlichendem  Schrauber aus  Wil City kam das  Bike zu uns.

Anfänglich war nur ein Reifenwechsel in Auftrag gegeben worden !


Doch nach Einbau des neuen Reifens bemerkten wir:


Beltbreite 29 mm 136 Zähen von der Firma Panther  (ein Zubehörlieferant, hat nichts mit Harley zu tun) war montiert.

(Siehe erstes Bild)

Rad wurde um 15mm schräg eingebaut damit Belt nicht am Pneu streift

Der alte Pneu wurde links und rechts um ca. 5mm abgenommen.


Material ist beim Kunden unter Verschluss!!! Falls doch noch der Verstand und nicht das Gesetz zum Zug kommt.


Belt konnte nicht gespannt werden weil Rad am Endanschlag war (Siehe Bild unten)

Belt und Belträder sind nicht ausgelegt für diesen Umbau, dies gemäss Hersteller vom Zulieferanten

(Hat nichts mit Harley zu tun !!! )

 

Eine unglaublich Geschichte ging los !!! 


Rad konnte nur Schräg montiert werden, montiert war ein 29mm Breiter und 136 Zähne Langer Riemen, daher Rad am Endanschlag und nicht einstellbar !!!

Um diese Fehler zu Beheben mussten wir Das Riemenpully bearbeiten und einen passenden Riemen montieren.

(Man bedenke Rad war 15 mm Schräg eingebaut) 


Nächstes Bild zeigt Harley Beldt mit 133 Zähnen und 20 mm Breit 

Bild unten in Bearbeitung 20 mm ( 133 Belt )


Nachdem wir das Pully abgedreht haben wurde ein 20mm breiten und 133 Zähne langer Riemen von Harley Davidson montiert 


Nun konnte das Rad gerade eingebaut werden und der Riemen gemäss Vorgaben montiert werden.

Wir hoffen dass dieser Schrauber aus Wil seine Hausaufgaben nun richtig macht, bevor jemand darunter zu Schaden kommt.

Die Rechtsanwälte die der Schrauber benützt, sollten solche Grobfahrlässigkeiten nicht unterstützen und sich auf Artikel im Gesetzt festlegen.   (Verjährungsfrist)

 

Sie sollten sich fragen wie viele Motorräder von diesem Schrauber im Umlauf sind !!!

 

Es geht hier nicht um einen Blumenstrauss, sondern um einen Motorradfahrer der sein Motorrad fährt von 0 -  120  km/h.

Da kann man sich solche Arbeit nicht leisten.

Anwälte und der Schrauber von Wil , wussten dies besser …………………Verjährungsfrist wenn was passiert, hoffen wir nicht das dies wieder ein Thema ist wo der Schrauber und der Anwalt recht bekommen ! (Man bedenke der Anwalt fährt selber Motorrad)